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Menschen mit Unterstützungsbedarf dürfen weiterhin in Begleitung einkaufen.

Antoniadis appelliert an Supermärkte und Geschäfte

Viele Menschen, die bereits in „normalen“ Zeiten mit Unterstützungsbedarf konfrontiert sind, sind durch die Corona-Krise vor weitere Herausforderungen gestellt worden. Aufgrund der jüngsten Entscheidungen des Nationalen Sicherheitsrates wurde der Zugang in Supermärkten und Geschäften auf einen Kunden pro Haushalt limitiert. Familienminister Antonios Antoniadis möchte den hiesigen Einzelhandel daran erinnern, dass für Pflegebedürftige und Minderjährige Ausnahmen gelten.

Bild: Steve Buissinne - Pixabay

Menschen mit Unterstützungsbedarf sind auf die Solidarität und das Miteinander ihres Umfelds angewiesen. Deswegen ist es keine Seltenheit, dass viele Menschen die Einkäufe nur in Begleitung erledigen können. „Seit der Bekanntgabe der Maßnahme durch den Nationalen Sicherheitsrat gibt es jedoch erste Hinweise aus der Bevölkerung und den Diensten der häuslichen Hilfe, dass ihnen der Zutritt in Begleitung einer Person verwehrt wurde“, so der Familienminister, der Wert darauf legt, dass der Zugang in diesen Fällen ausdrücklich gestattet ist und das in einem Schreiben an alle Supermärkte in der Region klarstellt. „Natürlich können die Betreiber im Rahmen des Hausrechts dennoch auf die Beschränkung des Zugangs auf eine Person pro Einkauf bestehen, aber diese Maßnahme erachte ich für unverhältnismäßig. Das Coronavirus sollte ein Grund für ein Zusammenrücken der Gesellschaft und für ein Mehr an Solidarität mit denjenigen stehen, die Unterstützung benötigen“, so Antoniadis. Bereits seit März hatte der Familienminister wiederholt alle Supermärkte in der Deutschsprachigen Gemeinschaft kontaktiert, um Inhaber und Personal auf die Situationen von Familien und Alleinerziehenden mit Kleinkindern aufmerksam zu machen.

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