Indexanpassung und einmaliger Corona-Kindergeldzuschlag so heißt die neue Mitteilung der Regierung. Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat sich am Freitag in einer Sondersitzung darauf verständigt, einkommensschwachen Familien pro Kind einen einmaligen Kindergeldzuschlag in Höhe von 235,88 € zu gewähren. Der Corona- Zuschlag setzt sich aus dem Betrag für das Basiskindergeld und den Sozialzuschlag zusammen. „Ein Kind ist ein Kind.“ Das ist nicht nur der Grundsatz, wenn es um den Basiskindergeldbetrag geht, sondern spielt gerade in Krisenzeiten für die Regierung bei einer prekären finanziellen Familiensituation eine wichtige Rolle. Daher wird jedem Kind, das Anrecht auf eine erhöhte Kostenerstattung (EKE) hat, ein Sonderzuschlag von 235,88 € gewährt. Die Erfassung der EKE-Empfänger geschieht automatisch und die Auszahlung ist für Oktober angesetzt. Allerdings wissen einige Empfänger, die einen festgehaltenen Kindergeldbetrag erhalten, nicht, dass ihr Kind Anrecht auf diese besondere Form der Kostenrückerstattung hat. Bei Unklarheiten können sich die Empfänger an ihre Krankenkasse wenden, denn es wird bis zum 31. August problemlos möglich sein, einen entsprechenden Antrag zu stellen, um den Corona-Kindergeldzuschlag zu erhalten. Der Zuschlag wird gleichzeitig mit der Auszahlung des Kindergeldes von September am 8. Oktober ausgezahlt. Außerdem nutzt die Regierung die Möglichkeit, um die jährlichen Anpassungen der Familienleistungen an den Verbraucherpreisindex sowie an 25 % des realen Wachstums des Bruttoinlandprodukts pro Einwohner anzukündigen. Pro Kind wird also ab Juli der Basiskindergeldbetrag von 157 € auf rund 159,63 € erhöht. Gleiches gilt natürlich unter anderem auch für die Geburts- und Adoptionsprämien, die Vollund Halbwaisenzuschläge sowie den Sozialzuschlag, die ebenfalls indexiert werden.
Quelle: Kabinett Vize-Ministerpräsident Antonios Antoniadis
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