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Maskenpflicht für Besucher in Wohn- und Pflegezentren

Schutz aller Bewohner genießt absolute Priorität in dieser Coronazeit

Die gestrige Entscheidung des Nationalen Sicherheitsrates, die Maskenpflicht auf alle öffentlichen Gebäude zu erweitern, nahm der zuständige Gesundheitsminister Antonios Antoniadis (SP) zum Anlass, um an die Maskenpflicht für Besucher der Wohn- und Pflegezentren zu erinnern.

Die Maßnahme dient dazu, die Bewohner zu schützen, die zur hochgefährdeten Risikogruppe gehören.

Bild: Mabel Amber bei Pixabay

Mit Unverständnis reagierte Antoniadis auf die Rückmeldung einiger Heimleiter, wonach sich nicht alle Besucher in den Wohn- und Pflegezentren an die Maskenpflicht halten würden: „Fast die Hälfte aller Menschen, die dem Coronavirus in Belgien zum Opfer gefallen sind, starben in Wohn- und Pflegezentren. Wir haben es hier mit einem besonders gefährdeten Zielpublikum zu tun und es gibt keinen Grund, auch keinen medizinischen, um als Besucher ohne Maske das Heim oder das Zimmer eines Bewohners zu betreten“, so der SP-Minister, der sehr besorgt auf die Rückmeldung der Einrichtungen reagierte.

Eine erste Reaktion auf diesen Umstand kam von der Hygiene-Inspektion der Deutschsprachigen Gemeinschaft, die die Unterstützung der Polizei beantragt hat, um die Einhaltung der Maskenpflicht in den Wohn- und Pflegezentren zu überprüfen.

Der Minister appelliert an das Verantwortungsbewusstsein eines Jeden und ruft die Angehörigen dazu auf, die Bemühungen des Heimpersonals und der Behörden zu unterstützen: „Es ist unser aller Pflicht, die Ansteckungsgefahr für die Bewohner so gering wie möglich zu halten. Dieses Ziel möchten wir, möglichst ohne den Zugang zu den Einrichtungen wieder einschränken zu müssen, erreichen. Das aber wird die Folge sein, wenn es aufgrund der Nichteinhaltung von Regeln zu Neuinfektionen in den Einrichtungen kommt“, so Antoniadis.

Der Zugang zu den Heimen, ist aktuell nur für Besucher gestattet, welche einen Mund- und Nasenschutz tragen. Die Regierung stellt den Wohn- und Pflegezentren das Schutzmaterial zur Verfügung. Die Maskenpflicht gilt für jeden Besucher. Ein ärztliches Attest befreit den Besucher nicht von der Maskenpflicht. Einzig die Bewohner sind von dieser Pflicht ausgenommen und müssen keine Maske tragen.

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